Sport braucht Nachwuchs
PFiFF - Kooperationen Kindergärten und Verein
Die oft zitierte motorische Grundausbildung von Kindern kann nicht früh genug beginnen. Dies haben auch viele Verantwortliche in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen erkannt. Bewegungsangebote gehören in zahlreichen Betreuungseinrichtungen bereits zum Alltag.
Doch Sport ist mehr als Bewegungserziehung! Er kann helfen, Funktionen des Gehirns positiv zu beeinflussen, die sich auf Lern- oder Sozialverhalten auswirken – insbesondere die Selbstregulation und die dafür entscheidenden exekutiven Funktionen haben immense Bedeutung für das Sozial- und Lernverhalten.
Im Jahr 2012 entwickelte der BSB Nord in Zusammenarbeit mit dem Verein Spiel und Sport plus das Sportkonzept PFiFF zur Förderung der Selbstregulation von Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter. Seit 2016 wird PFiFF gemeinsam mit dem Württembergischen Landessportbund (WLSB) umgesetzt.
Zertifikats-Lehrgang für alle ÜL/Trainer im Zuschussprogramm PFiFF

FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Selbstregulation und PFiFF-Zertifikat
Was ist Selbstregulation?
Selbstregulation ist die Fähigkeit, das eigene Denken und somit die Aufmerksamkeit, das Verhalten und die Emotionen gezielt steuern zu können. Grundlage für die Selbstregulation sind die exekutiven Funktionen des Stirnhirns (Inhibition, Arbeitsgedächtnis und kognitive Flexibilität). Diese Fähigkeit ist mitentscheidend für eine positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in der Schule und im Leben. Die Gehirnforschung konnte nachweisen, dass Bewegung, Sport und Spiel sich in hervorragender Weise eignen, um die Selbstregulation und die exekutiven Funktionen zu schulen.
Wer darf PFiFF anbieten?
Mitgliedsvereine der drei Sportbünde dürfen Sportangebote unter der geschützten Marke PFiFF anbieten. Voraussetzung, um PFiFF in das Vereinsangebot aufzunehmen, ist ein qualifizierter Übungsleiter/Trainer, der über ein PFiFF-Zertifikat verfügt. Zum Erwerb dieses Zertifikates bieten die Sportbünde in Baden-Württemberg Lehrgänge an. Der Einsatz von PFIFF außerhalb eines Mitgliedsvereins der drei Sportbünde ist explizit ausgeschlossen.
Was kann ich mit dem PFiFF-Zertifikat machen?
Gemeinnützige Sportvereine können mit PFiFF-zertifizierten Übungsleitern PFiFF in drei Feldern anbieten:
PFiFF als Kooperationsprogramm mit Kindergärten oder Schulen
Begeistern und motivieren Sie Kinder zum lebenslangen Sporttreiben und ebnen Sie ihnen den Weg zum Vereinssport. Bereichern Sie das Angebot und präsentieren Sie Ihren Sportverein als Bildungspartner in Kindergärten und Grundschulen. Die Sportbünde fördern mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg diese Kooperationen.
PFiFF als Vereinsangebot
Erweitern Sie Ihr Vereinsangebot mit einer innovativen und besonderen Maßnahme. Bieten Sie PFiFF als Kurs, Regelangebot oder Element in Kindersportgruppen an. Einzige Voraussetzung ist die Qualifizierung durch ein PFiFF-Zertifikat. Eine Beantragung ist nicht notwendig.
Wie bekomme ich das PFiFF-Zertifikat?
Übungsleiter/innen und Trainer/innen können an einem der 2-tägigen PFiFF-Lizenzierungs-Lehrgänge teilnehmen.
Teilnahmevoraussetzung
- Übungsleiter oder Trainer mit gültiger Lizenz (mindestens C-Niveau)
- FSJ- bzw. BFD-Leistende im Sport in Baden-Württemberg in einer ÜL- oder Trainerausbildung.
Ziel
- Die Teilnehmenden lernen, Bewegungseinheiten so zu gestalten, dass sie die Selbstregulation und exekutiven Funktionen gezielt fördern.
Inhalte
- Neuronale Grundlagen zum Lernen.
- Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Bedeutung, Testung und Förderung der Selbstregulation und der exekutiven Funktionen.
- Der Einfluss körperlicher Aktivität auf das Gehirn, auf exekutive Funktionen und Selbstregulation.
- Anpassungen und Regeländerungen bekannter Übungs und Trainingsformen.
- Jede/r erfolgreiche Absolvent/in des Lehrgangs erhält ein PFiFF-Zertifikat (Gültigkeit 4 Jahre).
- Zwischen den PFiFF-zertifizierten Übungsleitern und den Sportbünden wird eine Vereinbarung über die Nutzung der Wort-Bild-Marke PFiFF geschlossen.
PFIFF-Zertifikat
Der Sport ist zur Förderung der Selbstregulation prädestiniert, und wer wäre geeigneter, um Kindergärten bei Konzeption und Durchführung von Sportangeboten zu unterstützen, als qualifizierte Vereins-Übungsleiter? Voraussetzung für die Durchführung von PFiFF ist ein PFiFF-Zertifikat der/des Übungsleiters/-in bzw. Trainers/-in. In speziellen Zertifizierungs-Lehrgängen schulen wir diese gezielt zum Thema Selbstregulation.
PFiFF in Kindergarten und Schule oder als Vereinsangebot
PFiFF bietet für Sportvereine sowie Kindergärten und Grundschulen gleichermaßen Chancen: PFiFF kann im Verein umgesetzt werden und so das eigene Angebot erweitern. Mit einer Kooperation unterstützt der Verein Kindergärten und Grundschulen bei der Umsetzung des Bildungsplans.
Der BSB Nord fördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg gezielt Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindergärten, die von Übungsleitern mit einem gültigen „PFIFF“-Zertifikat durchgeführt werden. Die Zuschusshöhe beträgt 500 EUR.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Zuschussprogramm und der Kooperation
Kann ich Kooperationen mit verschiedenen Kindergärten beantragen?
Ja, hier gibt es keine Einschränkung. Es können auch pro Kindergarten mehrere Kooperationen beantragt werden, wenn PFiFF in verschiedenen Gruppen durchgeführt wird.
Jede Kooperation muss gesondert beantragt werden.
Werden alle gestellten Kooperationen bezuschusst?
Nein, die Anzahl an Kooperationen, die bezuschusst werden können, ist begrenzt. Gehen mehr Anträge ein, als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet der BSB über die Vergabe.
Wie sind die Kindergartenkinder versichert?
Alle genehmigten Kooperationsmaßnahmen (auch die, die nicht bezuschusst werden), erhalten Versicherungsschutz gem. Sportversicherungsvertrag bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung der Kindergärten.
Warum muss ich beim Erhalt des PFiFF-Zertifikats eine Vereinbarung unterschreiben?
'PFiFF‘ ist eine geschützte Wort-Bild-Marke, deren Nutzung ausschließlich Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit PFiFF-Zertifikat in gemeinnützigen Vereinen vorbehalten ist. Die Nutzung im kommerziellen Bereich ist ausdrücklich nicht zulässig; damit stärken wir unsere gemeinnützigen Vereine. Dazu ist es aber unerlässlich, die Nutzung durch eine Vereinbarung zu regeln.
Wie kann ich mein PFiFF-Zertifikat verlängern?
Das PFiFF-Zertifikat ist nach Abschluss 4 Jahre gültig. Es werden entsprechende Fortbildungslehrgänge angeboten, mit denen das Zertifikat verlängert werden kann.
Wann wird der Zuschuss ausbezahlt?
Im Frühsommer werden die Vereine aufgefordert, einen Kurzbericht über ihre Kooperationen abzugeben. Danach wird der Zuschuss in Höhe von 250 bzw. 500 EUR pro Kooperation vor den Sommerferien auf das Vereinskonto überwiesen.
Kooperation Kindergarten-Verein - Zuschüsse auf einen Blick
| Antragsteller: | Sportverein mit Unterschrift des Kindergartens |
| Antragsfrist: | 15.03. bis 15.05. - Antragsstellung ausschließlich online über das BSBnet. Die Vereine werden über die Bezuschussung bzw. Ablehnung ihres Kooperationsvertrages nach dem 20.06. (Frist Lehrgangsanmeldung) schriftlich informiert. |
| Zuschusshöhe: | Zeitumfang pro Kooperation: ab 30 Std.: 500 € 20–29 Std.: 250 € |
| Voraussetzungen: | PFiFF-Zertifikat des ÜL / Trainers (Anmeldung zum Lehrgang bis 20.06.) |
| Abrechnungszeitraum: | zum Ende des Kindergartenjahres |
| Abrechnungsmodalitäten: | Auszahlung nach Einreichen des Verwendungsnachweises/Kurzberichts im Frühsommer |
| Notwendige Unterlagen: | Bei Antragstellung: Von Verein und Kindergarten online Bei Abrechnung: Kurzbericht / Verwendungsnachweis online und in Papierform bis 31. Juli des Folgejahres |