Gemeinsam machen wir stark!

Das Kooperationsmodell Schule - Verein

Golfspielende Schüler? Tennis in der Schule? Seit 1987 schafft das Kooperationsmodell „Schule-Verein“ Win-Win-Situationen für Schulen, Vereine sowie die Schülerinnen und Schüler!

Schulen erhalten die Chance, ergänzend zum Unterricht Sportarten vorstellen zu können, Sportvereine wiederum erhalten die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche für ihre Sportarten zu begeistern. Auf diesem Wege gelingt in vielen Fällen auch, Nachwuchs für den Vereinssport zu gewinnen!

Jährlich werden mehr als 1.300 Förderanträge beim Badischen Sportbund Nord eingereicht, an denen alle Schularten und Sportarten beteiligt sind.

Hinweise für Kooperationen im regulären Schwimmunterricht aller Schularten

Förderanträge für Kooperationen im regulären Schwimmunterricht aller Schularten können ausschließlich über das Programm SchwimmFidel gestellt werden. Das Programm ist ein gemeinsames Projekt Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und der ARGE Schwimmprojekt Baden-Württemberg.

Die Förderanträge sind ab dem Schuljahr 2025/2026 bis spätestens 1. Juli für das kommende Schuljahr vorzulegen. Die Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.

Hier geht's zum Programm SchwimmFidel

Kooperation Schule-Verein – Zuschüsse auf einen Blick

Antragsteller:
 
Sportverein
Zuschussempfänger ist ausschließlich der Verein. Die Antragsstellung kann ohne Stempel und Unterschrift der Schule ausschließlich online erfolgen. Selbstverständlich muss eine Abstimmung mit den jeweiligen Schulen im Vorfeld der Beantragung erfolgen.
Antragsfrist:

15.03. bis 15.05.  - Antragsstellung online über BSBnet
Die Vereine werden über die Bezuschussung bzw. Ablehnung ihres Kooperationsantrages schriftlich informiert.

Zuschusshöhe:


 
Zeitumfang pro Kooperation:
ab 30 Std.: 500 €
20–29 Std.: 250 €
Beschreibung:

 
Maßnahmen können mit allen Schularten und in allen Profilen außerunterrichtlichen Sportangebots bezuschusst werden.
Kein Zuschuss für Maßnahmen im Deputat des Lehrers.
Voraussetzungen:

 

An der Maßnahme müssen mindestens 5 Kinder teilnehmen.
Maßnahme besteht zusätzlich zum regulären Vereinsangebot über das gesamte Schuljahr in wöchentlichen bzw. 14-tägigen Rhythmus.

Abrechnungszeitraum: Zwischen dem 1. Juni und 31. Juli muss der Kurzbericht online erfasst werden und anschließend in Papierform (mit Unterschriften/Stempel) bis spätestens 30. September beim Badischen Sportbund eingehen.
Abrechnungsmodalitäten:  
 
- Zuschussanträge online über das BSBnet möglich.
- Erfassung Abrechnung/Kurzbericht online und in Papierform
Notwendige Unterlagen:


 

Antrag online bis spätestens 15. Mai.

Bei Abrechnung: Kurzbericht/Abrechnung (online und Papierform) Einreichung bis spätestens 31. Juli (online), bis 30. September (Papierform)

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